Versicherungsschäden aufdecken

Der unabhängige Bausachverständige Maik Menke hilft Ihnen gern weiter

Damit die jeweils zuständige Versicherung überhaupt Schäden an Gebäuden und Grundstücken bezahlt, ist es im ersten Schritt wichtig, ein Versicherungsgutachten erstellen zu lassen.

Auf Basis der entsprechenden Dokumente können beispielsweise oft Leistungen im Zusammenhang mit:

  • Bauschäden

  • Wasserschäden

  • Schimmelbefall

geltend gemacht werden.

In einigen Fällen beauftragt die Versicherung selbst das Erstellen eines Gutachtens. Aber: Auch Sie als Versicherungsnehmer haben Rechte. Wenn Sie zum Beispiel nicht mit dem Ergebnis der Einschätzung zufrieden sind, können Sie das betreffende Gutachten auch anfechten.

Kontaktieren Sie mich gern, sowohl mit Hinblick auf Zweitmeinungen, als auch in Bezug auf erste Einschätzungen. Maik Menke hilft Ihnen gern weiter.

Mein Leistungsspektrum in Bezug auf Versicherungsgutachten

Um ein möglichst genaues und detailreiches Gutachten erstellen zu können, braucht es eine Begutachtung des Schadens vor Ort. Erst anschließend können die Ursachen des Schadensfalls aufgeklärt und so dokumentiert werden, dass sie zum Beispiel auch vor Gericht als Beweis vorgebracht werden können.

So unterschiedlich die verschiedenen Fälle rund um Versicherungsschäden auch sein mögen, haben sie einen weitestgehend standardisierten Ablauf gemein. Die Versicherung erhält – basierend auf dem entsprechenden Gutachten – immer eine differenzierte Aufstellung der Kosten.

Hier wird – transparent und nachvollziehbar – eine Rückerstattung der entstandenen Schadenssumme festgehalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Hinblick auf Fragen zum Thema Gutachten rund um Versicherungsschäden gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an und vereinbaren Sie einen Termin, damit wir uns für Ihr Anliegen entsprechend Zeit nehmen können.

Unter anderem stehen wir Ihnen mit Hinblick auf:

  • die Besichtigung und Schadensaufnahme

  • Ursachenklärung

  • eine detaillierte Kostenaufstellung für die Versicherung

  • ein schriftliches Gutachten

zur Verfügung. Lassen Sie Ihre Sach- und Haftpflichtschäden an Gebäude oder Grundstück von einem fachkundigen, zertifizierten Sachverständigen beurteilen. 

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